Für jede Geflügelhaltung ist die Führung eines Bestandsregisters gesetzlich vorgeschrieben (Art. 102 der VO (EG) 2016/429, § 2 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung). Erfasst werden müssen Datum, Geflügelart, Anzahl, Zu- und Abgänge inklusive Vorbesitzer bzw. Erwerber, sowie der jeweils aktuelle Tierbestand. Bisher bedeutete das: separate Zettelwirtschaft neben der ZuchtApp. Das ändert sich jetzt.
Ein Großteil der nötigen Angaben steckt bereits in der ZuchtApp. Wird ein Tier als zugekauft, getauscht oder geschenkt angelegt, lässt sich jetzt direkt die Adresse des Vorbesitzers hinterlegen. Beim Verkauf, Tausch oder einer Abgabe lässt sich ebenso die Adresse des Käufers bzw. Empfängers erfassen – zusätzlich zu den bereits vorhandenen Angaben wie Verkaufspreis und Bemerkung. Eigene Nachzucht wird automatisch als solche im Register geführt.
Unter Berichte & Export → Bestandsregister lässt sich jedes Kalenderjahr einzeln auswählen und als druckfertige, PDF-taugliche Seite öffnen – mit Betriebsdaten im Kopf, allen Zu- und Abgängen des Jahres chronologisch sortiert, und einer laufend mitgeführten Bestandszahl nach jedem Ereignis. Bei einer Kontrolle heißt es damit: Jahr auswählen, als PDF speichern, vorlegen.
Dieselben Daten lassen sich auch für die jährliche Meldung an die Tierseuchenkasse bzw. zuständige Stelle nutzen. Im laufenden Jahr zeigt das Bestandsregister zusätzlich den aktuellen Bestand nach Geflügelart (z. B. Huhn, Ente, Gans, Pute, Wachtel) – genau die Zahl, die für die Meldung zum jeweiligen Stichtag gebraucht wird.
Damit die Geflügelart im Register korrekt ausgewiesen wird, kennt jede Rasse jetzt eine eigene Tierart (Huhn, Ente, Gans, Pute, Perlhuhn, Taube, Wachtel, Sonstige) – automatisch vorbelegt, bei Bedarf in der Rassen-Verwaltung mit einem Klick korrigierbar.
Die Idee dazu kam wieder direkt aus der Praxis – vielen Dank für den durchdachten Vorschlag! Wer selbst Anregungen hat: immer gerne melden, am liebsten direkt über die App.